Das Wichtigste in Kürze
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Steuererklärung: Viele Arbeitnehmer
können diverse Ausgaben absetzen und Geld sparen. Die
Abgabe einer Steuererklärung kann sich daher lohnen.
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Fristen: Ist eine Abgabe verpflichtend,
ist die Frist für die meisten Steuerzahler in der Regel
der 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025
ist die Abgabe bis zum 31. Juli 2026 fällig – außer ein
Steuerberater ist beteiligt.
-
Nachträgliche Abgabe: Wer nicht
verpflichtet ist, kann freiwillig bis zu vier Jahre
rückwirkend Steuererklärungen abgeben – bis zum Ende des
laufenden Kalenderjahres.
Steuerliche Absetzbeträge: Was Sie von der Einkommensteuer
zurückbekommen können
Die Höhe Ihrer Steuerzahlung hängt von Ihrem Einkommen ab. Als
Arbeitnehmer werden Steuern meist direkt vom Bruttogehalt
einbehalten. Haben Sie zu viel gezahlt, können Sie die Differenz
mit einer Steuererklärung zurückholen. Das Finanzamt erstattet
Ihnen die zu viel gezahlte Summe.
Der Begriff „steuerlich absetzbar“ bezieht sich hier auf die
Einkommensteuer. Die Körperschaftsteuer für Unternehmen ist hier
nicht Thema. Auch Ausgaben für vermietete Immobilien sind nicht
berücksichtigt.
Beispiel: Wie Steuerberechnung und Rückzahlung funktionieren
Bruttoeinkommen (monatlich) |
€4.000 |
Bruttoeinkommen (jährlich) |
€48.000 |
Steuerlich absetzbare Ausgaben |
€4.000 |
Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug |
€44.000 |
Individueller Einkommensteuersatz |
30% |
Steuerrückerstattung (30 % von €4.000 absetzbaren
Ausgaben)
|
€1.200 |
-
Steuern werden vom monatlichen Bruttoeinkommen (z. B.
€4.000) einbehalten, insgesamt €48.000 jährlich.
-
Absetzbare Ausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen
(z. B. von €48.000 auf €44.000).
-
Das Finanzamt berechnet nach Einreichen der Steuererklärung
auf Basis des reduzierten Einkommens neu.
-
Die Rückerstattung entspricht dem Steuersatz auf die Abzüge
– z. B. 30 % von €4.000 = €1.200 Rückerstattung.
Vier Jahre rückwirkend abgeben
Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
ist, kann freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend eine
Steuererklärung einreichen. Das Statistische Bundesamt berechnet
einmal jährlich die durchschnittliche Steuerrückerstattung. Für
freiwillig eingereichte Steuererklärungen bezieht sich die
Auswertung auf das Steuerjahr, das vier Jahre vor der
Datenerhebung endete. So erhielten Arbeitnehmer für das
Steuerjahr 2020 im Durchschnitt eine Rückzahlung von €1.063 vom
Finanzamt (Destatis-Auswertung).
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über €29.000 von der Steuer absetzen.
Checkliste Steuerliche Standards: Was Arbeitnehmer grundsätzlich
absetzen können
Homeoffice
Ist das Homeoffice der Hauptarbeitsplatz, sind die anteiligen
Mietkosten für den Raum voll absetzbar. Voraussetzung ist, dass
der Raum nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt wird.
Ein Schreibtisch im Wohnzimmer macht das Wohnzimmer nicht zum
Homeoffice. Die Quadratmeter, die im Wohnzimmer genutzt werden,
können daher nicht abgesetzt werden.
Bei nur teilweiser Nutzung des Homeoffice können bis zu €1.260
pro Jahr (Stand 2025) an Mietkosten abgesetzt werden. Teilweise
Nutzung kann z. B. gelten bei:
-
Zweimal pro Woche Homeoffice, weil das Unternehmen „Hot
Desking“ nutzt.
-
Lehrer, die hauptsächlich in der Schule arbeiten, aber
Unterricht zuhause vorbereiten.
-
Homeoffice wird für einen Nebenjob genutzt, nicht aber für
die Hauptbeschäftigung.
Homeoffice-Pauschale: Wie lange kann sie genutzt werden?
Übergangsregelung bis 1. Januar 2022
Aufgrund der Corona-Pandemie führte der Bundestag eine besondere
Homeoffice-Pauschale ein. Bis zum 1. Januar 2022 konnten
Arbeitnehmer bis zu €600 absetzen – auch wenn sie nur am
Küchentisch arbeiteten. Dieser Betrag wurde jedoch auf den
allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von €1.000 angerechnet,
sodass nur wer diesen Betrag überstieg, profitierte.
Neue Regelung ab 2023
Trotz Ende der Pandemie wurde die Homeoffice-Pauschale
verlängert. Ab dem Steuerjahr 2023 stieg der Tagesbetrag von €5
auf €6 und die Anzahl der förderfähigen Tage von 120 auf 210.
Der maximale Betrag erhöht sich damit auf €1.260 jährlich.
Im Gegensatz zur vorherigen Regelung reicht es nun aus, wenn der
Großteil des Arbeitstages zuhause verbracht wird. „Großteil“
bedeutet zeitlich mehr als die Hälfte des Tages. Die
Homeoffice-Pauschale zählt weiterhin zu den Werbungskosten.
Mit der Erhöhung des allgemeinen Werbungskostenpauschbetrags auf
€1.230 ab 2023 übersteigt die Homeoffice-Pauschale von €1.260
den Pauschbetrag um €30, was zu einem Steuervorteil führt.
Handwerkerleistungen
Wer Handwerkerleistungen im Haushalt ausführen lässt, kann 20 %
der Arbeitskosten bis maximal €1.200 pro Jahr steuerlich geltend
machen.
Beispiel: Sie bezahlen €3.000 für
Handwerkerleistungen, das Finanzamt erstattet 20 % davon – also
€600. Bei €8.000 Kosten wären 20 % €1.600, aber der Steuerabzug
ist auf €1.200 begrenzt.
Richtlinien:
-
Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten, nicht
Materialkosten.
-
Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen sind
nicht absetzbar.
-
Die Leistungen müssen in der eigenen Wohnung oder im eigenen
Haus erbracht werden.
-
Leistungen, die öffentlich gefördert werden (z. B.
KfW-Darlehen), sind nicht absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfe)
Sie können 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
bis zu einem Höchstbetrag von €4.000 pro Jahr steuerlich geltend
machen. Dazu gehören Haushaltshilfen oder ambulante
Pflegedienste, sofern die Pflege privat bezahlt und genutzt
wurde. Auch Dienstleistungen wie Tiersitting oder Pflanzenpflege
während eines Urlaubs zählen dazu.
Richtlinien:
-
Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten des
Dienstleisters, nicht Materialkosten.
-
Die Dienstleistungen müssen am Hauptwohnsitz erbracht werden;
Leistungen an anderen Objekten sind nicht absetzbar.
- Die Kosten müssen durch Rechnungen nachweisbar sein.
Umzugskostenpauschale
Kosten für Umzugsunternehmen oder Makler sind steuerlich
absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind –
mindestens eine davon muss zutreffen. Zum Beispiel muss der
Umzug beruflich bedingt sein oder eine nachweisbare Verkürzung
des Arbeitswegs bewirken. Folgende Beträge gelten für die
Umzugskostenpauschale:
Umzugsdatum |
Für Einzelpersonen |
Für jede weitere Person (Ehepartner / Lebenspartner
/ Kind)
|
Für Einzelpersonen ohne vorherigen eigenen Wohnsitz
|
Bis 29. Februar 2024 |
€886 |
€590 |
€193 |
Ab 1. März 2024 |
€964 |
€643 |
€177 |
Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel / Seminare)
Werbungskosten umfassen beruflich veranlasste Ausgaben, z. B.
für Fachliteratur, Büromöbel, Geräte wie Computer und
Smartphones, Telefonkosten, Reisekosten sowie Seminare und
Fortbildungen. Auch das Homeoffice zählt dazu.
Beispiele:
-
Reisekosten umfassen Fahrt zur Arbeit mit
Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad. Es können
tatsächliche Kosten oder die Kilometerpauschale geltend
gemacht werden.
-
Geräte und Arbeitsmittel können komplett
abgesetzt werden, wenn die Anschaffung unter €952 (netto €800
plus 19 % MwSt.) liegt. Ansonsten erfolgt Abschreibung über
mehrere Jahre (AfA-Tabelle).
-
Telefonkosten sind bei Einzelaufstellung zu
100 % absetzbar. Ohne Nachweis können pauschal 20 % bis
maximal €20 pro Monat abgesetzt werden.
-
Homeoffice ist bis zu €1.260 jährlich
absetzbar, wenn Sie teilweise zuhause arbeiten.
-
Reisekosten beinhalten eine
Verpflegungspauschale: €28 für jeden vollen 24-Stunden-Tag,
sonst €14. Für Reisen unter 8 Stunden gibt es keine Pauschale.
Zusätzlich sind Reinigungskosten für Berufskleidung absetzbar.
Wenn Sie eine Reinigung beauftragen und die Quittung
„Arbeitskleidung“ ausweist, können Sie die gesamten Kosten
geltend machen. Waschen Sie die Kleidung zuhause, können Sie für
einen Singlehaushalt €0,76 pro Kilogramm bunter Wäsche ansetzen.
(Stand 2025)
Entfernungspauschale für Arbeitsweg
Berechnungsgrundlage: Die Entfernungspauschale
richtet sich nach der Kilometeranzahl zwischen Hauptwohnsitz und
regelmäßigem Arbeitsplatz. Zusätzlich wird die genaue Anzahl der
Arbeitstage berücksichtigt.
Für jeden dieser Tage kann die einfache Entfernung in Kilometern
mit einem Pauschalbetrag von €0,30 pro Kilometer angesetzt
werden. Zum Beispiel: 100 Tage × 10 Kilometer = €300
Steuerersparnis. Die Aufenthaltsdauer am Arbeitsplatz ist dabei
unerheblich.
Berechnung: 100 Tage × 10 km × €0,30 = €300.
(Stand: 2025)
Aufgrund steigender Energiepreise kann die
Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer einer Strecke ab
2022 auf 38 Cent erhöht werden. Diese Erhöhung gilt bis 2026.
Kfz-Steuer
Als Privatperson können Sie die Kfz-Steuer nicht in Ihrer
Einkommensteuererklärung geltend machen. Wird das Fahrzeug
jedoch auch beruflich genutzt, gilt es steuerlich als gemischt
genutztes Wirtschaftsgut. Bei häufiger beruflicher Nutzung ist
die Kfz-Steuer in der Regel absetzbar. Voraussetzung ist ein
Nachweis über die berufliche Nutzung – dies kann durch ein
Fahrtenbuch erfolgen. Liegt der berufliche Nutzungsanteil unter
10,00 % der Gesamtfahrleistung, gilt das Fahrzeug als privat
genutzt und die Steuer ist nicht abziehbar.
Unternehmer und Selbstständige können die Kfz-Steuer für
Firmenwagen vollständig als Betriebsausgabe absetzen, sofern das
Fahrzeug ausschließlich geschäftlich genutzt wird.
Gesetzliche Rentenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können in der
Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden, da sie zur
Altersvorsorge zählen. Aufgrund des schrittweisen Anstiegs des
abzugsfähigen Anteils können Sie ab dem Veranlagungsjahr 2023
100 % Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen. Im Jahr 2025
beträgt der Höchstbetrag €29.344. Der genaue Beitrag ist auf
Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angegeben.
Private Altersvorsorge, z. B. Riester / Rürup
Bei der Riester-Rente sind 4,00 % des jährlichen
Bruttoeinkommens bis maximal €2.100 pro Jahr steuerlich
absetzbar. Erhaltene Zulagen werden vom Finanzamt abgezogen, der
verbleibende Betrag wird mit der Steuerlast verrechnet.
Bei der Rürup-Rente sind im Jahr 2025 bis zu
€29.344 absetzbar, wovon
100,00 % vom Finanzamt anerkannt werden. Dieser
Höchstbetrag gilt für Beiträge zur Rürup-Rente und zur
gesetzlichen Rentenversicherung zusammen.
(Stand: 2025)
Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Rente
Um den vollen Rürup-Abzug zu erhalten, wird die Differenz
zwischen den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und
dem jährlichen Höchstbetrag berechnet. Rürup-Rente und
gesetzliche Rentenversicherung werden gemeinsam betrachtet, da
beide staatlich geförderte Vorsorgeformen sind.
Gesetzliche und private Krankenversicherung
In Deutschland sind Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und zur privaten Krankenversicherung
(PKV) grundsätzlich steuerlich absetzbar. Das Gesetz
unterscheidet dabei zwei Szenarien:
-
Liegen die jährlichen Beiträge unter €1.900 für Arbeitnehmer,
Rentner und Beihilfeberechtigte bzw. unter €2.800 für
Selbstständige (Stand 2025), können auch Beiträge zu privaten
Zusatzversicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, Zahnzusatz-
oder Krankentagegeldversicherung bis zu diesen Höchstbeträgen
abgesetzt werden.
-
Übersteigen die Beiträge €1.900 bzw. €2.800, sind nur die
tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge für die
Grundversorgung absetzbar. Zusätzliche private
Versicherungsbeiträge sind dann nicht mehr abziehbar.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung, die über die
Basisversorgung hinausgehen, sind nicht steuerlich absetzbar.
Dazu zählen z. B. Zahnzusatzversicherungen oder private
Pflegezusatzversicherungen.
Beispiel: Sie sind Arbeitnehmer und haben
€1.500 an Ihre Krankenversicherung gezahlt. Sie können
zusätzlich noch €400 für Zusatzversicherungen absetzen. Oder:
Sie haben €2.100 gezahlt – dann ist der gesamte Betrag
absetzbar, aber weitere Versicherungen sind steuerlich nicht
mehr berücksichtigungsfähig.
Gesundheitsausgaben, z. B. Medikamente / Zahnersatz / Brille
Bestimmte Gesundheitskosten, die nicht vollständig von der
Krankenkasse übernommen werden – etwa für Medikamente,
Zahnersatz oder Brillen – gelten steuerlich als
„außergewöhnliche Belastungen“. Allerdings ist ein „zumutbarer
Eigenanteil“ gesetzlich vorgeschrieben, der nicht absetzbar ist.
Übersteigen die Ausgaben diesen Eigenanteil, können sie vom
Finanzamt anerkannt werden.
Die Höhe des zumutbaren Eigenanteils richtet sich nach
Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. Die folgende
Tabelle zeigt die entsprechenden Prozentsätze.
Familienstand |
Bis €15.340 Einkommen |
€15.341 bis €51.130 Einkommen |
Über €51.131 Einkommen |
Ledig |
5,00 % |
6,00 % |
7,00 % |
Zusammenveranlagt ohne Kinder |
4,00 % |
5,00 % |
6,00 % |
Zusammenveranlagt mit bis zu zwei Kindern |
2,00 % |
3,00 % |
4,00 % |
Zusammenveranlagt mit drei oder mehr Kindern |
1,00 % |
1,00 % |
2,00 % |
Außergewöhnliche Belastungen umfassen alle selbst getragenen
Gesundheitskosten wie Medikamente, Reha, Zahnersatz, Brillen
u. v. m. Auch Pflegeheimkosten zählen dazu.
Beispiel für den zumutbaren Eigenanteil: Sie sind verheiratet
und haben ein Bruttojahreseinkommen von €70.000. Für die ersten
€15.340 gilt ein Satz von 4,00 %. Der Restbetrag von €54.660
wird mit 5,00 % angesetzt. Ihr jährlicher zumutbarer Eigenanteil
beträgt somit €2.733. Nur Ausgaben, die diesen Betrag
übersteigen, erkennt das Finanzamt in der Regel an.
Private Schul- / Studienkosten
Wenn Kinder eine Privatschule besuchen, können Eltern 30,00 %
der Kosten, bis zu maximal €5.000, steuerlich absetzen.
Studiengebühren hingegen sind nicht absetzbar.
Betreuungskosten für Kinder
Betreuungskosten – z. B. für Kindergarten, Babysitter oder
andere externe Betreuung – können pro Kind steuerlich geltend
gemacht werden. Bis zu 80 % der Kosten sind absetzbar, maximal
jedoch €4.800 pro Jahr. Dies gilt nur, wenn das Kind unter 14
Jahre alt ist. Bei Kindern mit körperlicher oder geistiger
Behinderung, die dauerhaft betreut werden müssen, gilt ein
Höchstalter von 25 Jahren. Das Finanzamt kann entsprechende
Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsbelege verlangen.
(Stand: 2025)
Spenden
Spenden sind bis zu €300 pro Einzelspende ohne amtlichen
Nachweis absetzbar. Es muss jedoch belegt werden, dass die
Spende auf ein offizielles Spendenkonto überwiesen wurde. Für
Beträge über €300 ist eine amtliche Spendenquittung der
begünstigten Organisation erforderlich.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann steuerlich geltend gemacht
werden, sofern sie berufliche Belange abdeckt, wie etwa den
Arbeitsrechtsschutz. Wenn die Police umfassendere Leistungen
beinhaltet, darf nur der auf den Beruf entfallende Anteil
abgesetzt werden.
Zivilprozesse
Die Kosten eines Zivilprozesses können ebenfalls steuerlich
abgesetzt werden, wenn der Fall „hinreichende Erfolgsaussichten“
hat und direkt der Sicherung des Lebensunterhalts dient. Zum
Beispiel kann eine Klage gegen eine Versicherung zur Auszahlung
von Berufs- oder Unfallrente absetzbar sein.
Auch beim Sparen lassen sich Steuern senken – etwa bei
Erträgen aus Tages- oder Festgeld. In Deutschland unterliegen
solche Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Durch einen
Freistellungsauftrag können Sie jedoch Steuern im Rahmen des
Sparerpauschbetrags sparen. So bleiben bis zu €1.000 pro Jahr
steuerfrei für Einzelpersonen und bis zu €2.000 für Ehepaare
bzw. eingetragene Lebenspartner (Stand: 2025).
Jetzt sparen
Wie viel Steuern und Abgaben Deutsche im Laufe ihres Lebens
zahlen
Wir haben berechnet, wie viel eine durchschnittliche Person in
Deutschland über ihr gesamtes Leben hinweg an Steuern und
Abgaben zahlt – und welche Leistungen der Staat im Gegenzug
erbringt. Ziel ist es, den finanziellen Lebensbeitrag deutscher
Bürger rein monetär zu beziffern.
-
Durchschnittlich zahlen Deutsche im Laufe ihres Lebens
€814.212 an Steuern und Abgaben – ohne die zusätzlichen
Lohnnebenkosten, die Arbeitgeber übernehmen.
-
36,00 % davon entfallen auf Einkommensteuer und
Solidaritätszuschlag (€293.247), gefolgt von €154.416 an
Mehrwertsteuer und rund €139.390 an
Krankenversicherungsbeiträgen.
-
Das durchschnittliche Lebenseinkommen in Deutschland beträgt
€1.888.076 für Frauen und Männer, womit die Steuer- und
Abgabenlast bei 43,10 % liegt.
-
Im Durchschnitt werden Deutsche ab dem 24. Lebensjahr zu
Nettobeitragszahlern; ab etwa 65 Jahren erhalten sie mehr
staatliche Leistungen, als sie zahlen.
(Quellen:
IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches
Bundesamt, Berechnungen Allianz )
Kategorie |
Betrag |
Prozentanteil |
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag |
€293.247 |
36,00 % |
Mehrwertsteuer (MwSt) |
€154.416 |
19,00 % |
Krankenversicherung |
€139.390 |
17,10 % |
Rentenbeiträge |
€116.189 |
14,30 % |
Energieabgaben |
€38.047 |
4,70 % |
Pflegeversicherung |
€24.973 |
3,10 % |
Sonstige Steuern |
€20.987 |
2,60 % |
Tabak-, Alkohol- und Wettsteuern |
€13.973 |
1,70 % |
Arbeitslosenversicherung |
€12.990 |
1,60 % |
Gesamtbetrag Steuern & Abgaben |
€814.212 |
|
Der lebenslange finanzielle Beitrag deutscher Bürger
Im internationalen Vergleich belegt Deutschland regelmäßig
Spitzenplätze bei Steuer- und Sozialabgaben. Eine Ausnahme
bilden dabei hohe Vermögen und Erbschaften, die in Deutschland
häufig nicht oder nur geringfügig besteuert werden. Laut
OECD-Studie 2023 musste eine alleinstehende Person mit
Durchschnittsverdienst 47,90 % ihres Einkommens an den Staat
abführen – im Vergleich zu 34,80 % im OECD-Durchschnitt.
Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt in Deutschland
lag die Belastung ebenfalls bei 47,90 %. Das bedeutet: Von jedem
verdienten Euro bleiben nur etwa 53 Cent übrig. Infolgedessen
arbeiten viele Deutsche erst kurz vor Jahresmitte für das eigene
Portemonnaie. Steuern und Abgaben bedeuten jedoch auch
Leistungen.
In dieser Analyse wurden sämtliche Steuern und Sozialabgaben den
staatlichen Transferleistungen und Sachleistungen auf
Personenebene und altersabhängig gegenübergestellt – gemäß
IW-Report 07.2022.
(Quellen:
IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches
Bundesamt, Berechnungen Allianz )
Kategorie |
Betrag |
Prozentanteil |
Renten und Altersleistungen |
€302.778 |
34,90 % |
Gesundheitsversorgung |
€259.387 |
29,90 % |
Schule |
€113.782 |
13,10 % |
Kinder- und Elterngeld |
€50.016 |
5,80 % |
Kita / Kindertagesbetreuung |
€47.352 |
5,50 % |
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Wohngeld |
€39.211 |
4,50 % |
Universität und Studienförderung (BAföG) |
€31.577 |
3,60 % |
Arbeitslosengeld I |
€13.278 |
1,50 % |
Sonstige Leistungen |
€10.569 |
1,20 % |
Gesamte staatliche Leistungen |
€867.950 |
|
Positiver Saldo über die Lebenszeit
Unter Berücksichtigung des aktuellen Umverteilungssystems über
Steuern und Abgaben ergibt sich für Personen in Deutschland ein
positiver Netto-Saldo von €53.738 an Transferleistungen und
staatlichen Leistungen über die gesamte Lebenszeit. Hauptursache
für diesen Überschuss auf individueller Ebene ist das
Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, das seit
2020 jährlich mit über €100 Milliarden aus Steuermitteln
unterstützt wird – mit steigender Tendenz.
Hinweis: Die Analyse umfasst sämtliche
Steuern, Sozialabgaben, Transferleistungen und staatlichen
Leistungen auf individueller Ebene, wie sie im IW-Report
07.2022 bis zum Alter von 82 Jahren für die
Allgemeinbevölkerung simuliert wurden. Laut Statistischem
Bundesamt liegt die durchschnittliche Lebenserwartung in
Deutschland bei 81 Jahren. Die Einkommensannahmen basieren auf
einer linearen Entwicklung zwischen den aktuellen
Median-Gehältern laut Stepstone für die Altersgruppen 20, 30,
40, 50 und 60, mit Berufseinstieg im Alter von 25 Jahren und
Renteneintritt mit 67. Ab dem 60. Lebensjahr bleibt das
Einkommen konstant. Datenstand: 11. Juli 2022.
Hinweis:
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen
Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung
dar. Für detaillierte Informationen oder individuelle
steuerrechtliche Fragen empfehlen wir die Konsultation eines
Steuerberaters oder einer nach § 2 StBerG zur Beratung
befugten Person.