Hintergrund der Studie

Über 2.300 Kundinnen und Kunden bewerteten in der Studie 27 Rechtsschutzversicherungen – in wichtigen Kategorien wie faire Kundenberatung, transparente Preisgestaltung, kundenorientierter Service und überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Siegel zeigt eindeutig: Die Allianz Rechtsschutzversicherung steht für hervorragende Kundenzufriedenheit und höchstes Vertrauen. Sie können auf faire und kompetente Unterstützung zählen – ein klarer Vorteil für Ihre rechtliche Sicherheit.

Details Zusatzbausteine Kosten Leistungen Vorteile Wann es sich lohnt

Familienrechtsschutzversicherung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Rechtsschutzversicherung für Ihre Familie schützt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie oder Ihre Angehörigen Ihre Rechte durchsetzen müssen.
  • Sie sorgt dafür, dass Sie in Rechtsstreitigkeiten nicht allein die finanzielle Last und das Risiko tragen – zum Beispiel durch Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Bei der Allianz können Sie ganz einfach online eine Rechtsschutzversicherung für sich und Ihre Familie oder Angehörige abschließen.

Ausgezeichneter Rechtsschutz der Allianz

Die Allianz Rechtsschutzversicherung wurde von Focus Money als „Fairster Rechtsschutzversicherer“ mit „Sehr Gut“ ausgezeichnet. Unter anderem konnten wir überzeugen durch:

  • Faire Kundenberatung
  • Transparente Tarifstruktur
  • Kundenorientierter Service
  • Überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis
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Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif und schließen Sie online ab – beim „Fairsten Rechtsschutzversicherer“.

Zur Beratung

Sie haben Fragen zur Rechtsschutzversicherung? Unsere Berater helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Familienrechtsschutzversicherung für Kinder, Partner und Angehörige

Familienrechtsschutzversicherung: Wer ist mitversichert?

Die Familienrechtsschutzversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen. Dazu zählen Ihre Kinder, Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie weitere Familienmitglieder.

Wer genau ist mitversichert und unter welchen Bedingungen gilt der Schutz?
  • Kinder: Mitversichert, solange sie im Haushalt der versicherten Person leben. Nach dem Auszug bleibt der Schutz bestehen, bis eine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufgenommen wird. Auch bei Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung besteht Versicherungsschutz.
  • Ehepartner: Unabhängig vom Wohnort mitversichert. Auch mitversichert bei gemeinsamem Haushalt mit Hauptwohnsitz dort oder bei Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Weitere Familienangehörige: Alle Personen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt mit Hauptwohnsitz leben, sind versichert. Dazu zählen z. B. Eltern oder Großeltern. Der Schutz gilt auch bei Unterbringung in einem Pflegeheim.