Das Wichtigste in Kürze
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AWV-Meldepflicht: Gilt für alle
grenzüberschreitenden Zahlungen und Bargeldtransaktionen
über 50.000 €.
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Meldefrist: Meldungen müssen bis zum 7.
Kalendertag des Folgemonats eingereicht werden.
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Meldepflichtig sind: Überweisungen,
Barzahlungen sowie Kredit- und Debitkartentransaktionen
von Personen oder Unternehmen mit Sitz in Deutschland
über 50.000 €.
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Strafen: Bußgelder von bis zu 30.000 €
für Privatpersonen und bis zu 300.000 € für Unternehmen
bei Nichtbeachtung.
Was bedeutet die AWV-Meldepflicht?
Die AWV-Meldepflicht gilt für grenzüberschreitende Zahlungen
oder Überweisungen über 50.000 €. Wenn Sie eine solche
Transaktion durchführen, kann auf Ihrem Kontoauszug der Hinweis
„AWV-Meldepflicht besteht“ erscheinen. Die Meldung muss an die
Deutsche Bundesbank übermittelt werden und dient statistischen
Zwecken zur Überwachung internationaler Zahlungsströme.
Für Allianz-Investoren:
Investitionen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten sind
von der Meldepflicht ausgenommen. Für alle anderen Investments
über 50.000 € gilt die Meldepflicht gemäß § 67 der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Wofür steht die Abkürzung AWV?
AWV steht für „Außenwirtschaftsverordnung“. Diese Verordnung
dient der Erfassung von Kapitalflüssen in und aus Deutschland
und verpflichtet in Deutschland ansässige Personen, Zahlungen
über 50.000 € der Bundesbank zu melden.
Welche Zahlungen sind meldepflichtig?
Meldepflichtige Transaktionen umfassen:
- Bargeldzahlungen
- Auslandszahlungen per Lastschrift oder Scheck
- Überweisungen in Euro und Fremdwährungen
- Kredit- und Debitkartentransaktionen
Hinweis: Werden mehrere Teilzahlungen von
derselben Person geleistet und liegt jede unter 50.000 €,
besteht keine Meldepflicht.
Wer ist von der AWV-Meldepflicht betroffen?
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Wohnsitz oder
Firmensitz in Deutschland unterliegen der Meldepflicht. Sie gilt
für alle grenzüberschreitenden Zahlungen über 50.000 €.
Fristen und Meldewege
Die AWV-Meldung muss bis zum 7. Kalendertag des Monats nach der
Transaktion abgegeben werden. Privatpersonen können informell
telefonisch oder online bei der Bundesbank melden. Unternehmen
müssen ihre Meldungen über das Allgemeine Meldeportal Statistik
(AMS) einreichen.
Welche Informationen müssen in der Meldung enthalten sein?
Folgende Angaben sind in der AWV-Meldung erforderlich:
- Name des Absenders und Empfängers
- Betrag und Währung
- Grund und Zweck der Zahlung
- Datum der Transaktion
Ausnahmen von der Meldepflicht
Folgende Transaktionen sind nicht meldepflichtig:
- Importe und Exporte von Waren
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Darlehen und Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als 12
Monaten
Strafen bei Verletzung der AWV-Meldepflicht
Die Nichtbeachtung der AWV-Meldepflicht kann als
Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit Bußgeldern von bis
zu 30.000 € pro Verstoß geahndet werden. Bei Unternehmen können
die Strafen je nach Schwere des Verstoßes bis zu 300.000 €
betragen.
AWV-Meldepflicht vs. Geldwäschegesetz
Während das Geldwäschegesetz (GWG) auf verdächtige Transaktionen
abzielt, gilt die AWV-Meldepflicht für alle
grenzüberschreitenden Zahlungen ab 50.000 €. Beide Regelwerke
dienen der Überwachung finanzieller Transaktionen, verfolgen
jedoch unterschiedliche regulatorische Ziele.
Wesentliche Unterschiede im Überblick:
Regelung |
Zweck |
Gilt für |
AWV-Meldepflicht |
Überwachung des Außenhandels und Zahlungsverkehrs |
Alle Zahlungen ab 50.000 € |
Geldwäschegesetz (GWG) |
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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Verdächtige oder ungewöhnlich hohe Transaktionen |
Wie erfülle ich die AWV-Meldepflicht?
Übermittlungswege
- Online über das AMS-Portal für Unternehmen
- Telefonisch für Privatpersonen unter (0800) 1234-111
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Sicherstellen, dass alle erforderlichen Angaben vollständig
vorliegen, um Verzögerungen oder Bußgelder zu vermeiden